Allgemeiner Hintergrund

Die Verbraucher von landwirtschaftlichen Erzeugnissen neigen seit jeher dazu, landwirtschaftliche Erzeugnisse mit besonderen Qualitätsmerkmalen zu suchen und auszuwählen. Mit anderen Worten, wählen sie und setzen ihr Vertrauen in landwirtschaftliche Erzeugnisse mit einer Identität und einem besonderen Ruf, die ihre Einzigartigkeit bewahren und sich durch ihre Qualität auszeichnen, und „belohnen durch ihre beständige Vorliebe“ Erzeugnisse, die aufgrund ihrer Herstellungsweise oder ihres Herstellungsortes besondere Merkmale und einen Mehrwert aufweisen.

Zum Schutz und zur Förderung spezifischer und hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse der einzelnen Regionen hat die Europäische Union 1992 eine entsprechende Regelung eingeführt, mit der diese Erzeugnisse gefördert werden und die den Verbrauchern die Unterscheidung und Auswahl von anderen erleichtert.

Die Differenzierung und damit die Förderung betrifft:

  • Erzeugnisse mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) und geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)

Unter g.U. und g.g.A. versteht man Erzeugnisse mit besonderen Qualitätsmerkmalen, die auf eine bestimmte Art und Weise und in einem bestimmten geografischen Gebiet erzeugt werden.